Satzung

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung von der Mitgliederliste
oder durch Ausschluß.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand.
Er ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres möglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Er muß also bis spätestens 31. Oktober eines Jahres gemeldet sein.
Geht die Meldungverspätet ein, so wird der Austritt erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.

Der Mitgliedsbeitrag von derzeit 50,- Euro ist bis spätestens März auf das Konto des Vereins einzuzahlen.
Jedes Mitglied erhält dazu rechtzeitig seine Rechnung und wie bei Einzelnen leider nötig, eine Erinnerung.
Die Vorstandschaft behält sich künftig vor, solche Mitglieder auszuschließen, die ihren Beitrag nicht pünktlich zahlen.
Da es immer wieder nur Einzelne sind, denen wir hinterherrennen müssen, wird die Vorstandschaft dies nicht länger hinnehmen. Auch wir machen alles Ehrenamtlich für den Verein und haben nicht Lust, diesen hinterherzurennen.

Gründungsurkunde MZVD OZ
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